AGB & Datenschutz

AGB & Datenschutz

Allgemeinde Geschäftsbedingungen des big.band.festivals
Kulturzentrum Süd-Ost GmbH
Hauptplatz 10
8490 Bad Radkersburg

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme
an dem big.band.festival & workshop. Mit Absenden der Anmeldung erklärt sich
der/die Teilnehmer/in mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden
und an sie gebunden.

2. ANMELDUNG

Die Anmeldung muss online erfolgen.
Das Online-Anmeldeformular auf www.zehnerhaus-badradkersburg.at ist bis
16.06.2023 für die einzelnen Fächer vollständig ausgefüllt zu senden. Eine
Anmeldung von minderjährigen Teilnehmer/innen ist von der/dem
Erziehungsberechtigten/Obsorgeberechtigten durchzuführen.
Spätere Anmeldungen werden nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie: die
Teilnehmer/innenzahl ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge
ihres Einganges berücksichtigt.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Für die Teilnahme besteht grundsätzlich keine Altersbeschränkung.
Die Teilnehmerzahl für alle Fächer ist beschränkt.

4. WORSHOPBEITRAG

Der Workshopbeitrag beträgt:
Für bis 16-jährige TeilnehmerInnen: € 190,00
Für TeilnehmerInnen ab 16 Jahre: € 220,00
Der Beitrag inkludiert auch freien Eintritt zu allen Konzerten im Rahmen des
Festivals. Der Beitrag beinhaltet keine Unterkunft und Verpflegung.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der gesamte Workshopbeitrag ist sofort nach der Anmeldung zu zahlen.
Sämtliche Spesen und Gebühren für internationale Überweisungen sind von dem/der
Teilnehmer/in zu tragen und werden nicht vom Kulturzentrum Süd-Ost GmbH
übernommen.
Der Workshopbeitrag muss an folgendes Konto überwiesen werden:
Bankverbindung: Raiffeisenbank Bad Radkersburg-Klöch
Empfänger: Kulturzentrum Süd-Ost GmbH
IBAN: AT33 3831 2000 0010 7318
Verwendungszweck: Big Band Workshop 2023

6. EINSCHREIBUNG

Die Einschreibeformalitäten sind am 10.07.2023 vor Unterrichtsbeginn im
Congresszentrum Zehnerhaus zu erledigen. Die Studierenden erhalten hier alle
weiteren notwendigen Informationen.

7. RÜCKTRITT

Bei schriftlicher Abmeldung vor dem 16. Juni 2023 wird eine Anmeldegebühr
einbehalten (€ 50,00); der Restbetrag wird abzüglich sämtlicher
Transaktionskosten zurück überwiesen.
Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Abmeldung nach dem 16. Juni 2023
ist nur in nachgewiesenen Fällen höherer Gewalt (insbesondere Krankheit des
Teilnehmers/der Teilnehmerin, Unfall des Teilnehmers/der Teilnehmerin, Todesfall in
der Familie) möglich. In diesem Fall muss die Abmeldung bis spätestens zum Beginn
des Workshops erfolgt sein und eine entsprechende ärztliche oder behördliche
Bestätigung vorgelegt werden. Bei Abmeldung nach Beginn des gebuchten
Workshops wird auch im Falle von höherer Gewalt die volle Teilnahmegebühr
einbehalten. Es gibt aber die Möglichkeit für eine/n ErsatzteilnehmerIn zu sorgen.

13. TEILNAHMEURKUNDE

Alle TeilnehmerInnen erhalten am Ende eine Urkunde über die Teilnahme.

14. UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG

Während der Kurse wird vom Congresszentrum Zehnerhaus Mineralwasser zur
Verfügung gestellt.

15. DATENSCHUTZ

Der/die Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm/ihr angegebenen Daten
unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und
verarbeitet werden.

16. HAFTUNG

Die Teilnahme am Workshop erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Teilnehmer/in haftet
für die durch ihn/sie verursachten Schäden.

17. SONDERBESTIMMUNGEN BEI MINDERJÄHRIGEN TEILNEHMER/INNEN

Der/die Erziehungsberechtigte/Obsorgeberechtigte, der/die im Namen des
minderjährigen Teilnehmers/der minderjährigen Teilnehmerin den Vertrag zur
Teilnahme am Workshop abschließt, erklärt sein/ihr Einverständnis, dass die
Veranstalter/innen keinerlei Aufsicht über den minderjährigen Teilnehmer/die
minderjährige Teilnehmerin ausübt. Dies gilt insbesondere für das Verhalten
unmittelbar vor Beginn oder nach Ende des Workshops und außerhalb der
Räumlichkeiten in denen die Workshops abgehalten werden. Jede Anmeldung eines
minderjährigen Teilnehmers/einer minderjährigen Teilnehmerin erfordert eine von
dem/der Erziehungsberechtigten/Obsorgeberechtigten unterschriebene
Elternerklärung.
Der/die Erziehungsberechtigte/Obsorgeberechtigte haftet für durch den
minderjährigen Teilnehmer/die minderjährige Teilnehmerin verursachte Schäden.
Der/die Erziehungsberechtigte/Obsorgeberechtigte hat darüber hinaus die
Kulturzentrum Süd-Ost GmbH hinsichtlich sämtlicher Schadenersatzansprüche

schad- und klaglos zu halten, die von dem/der minderjährigen Teilnehmer/in geltend
gemacht werden.

19. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden
Streitigkeiten gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Normen des
Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts als vereinbart.